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Anlieferungsbedingungen für unbelasteten Erdaushub - Werk Großostheim

Ab 01. Januar 2024 längstens gültig bis 31.12.2024 nehmen wir zu nachstehenden Konditionen und Bedingungen unbelasteten Erdaushub aus Großostheim in unserem Werk in Großostheim an.

 

Bei größeren Mengen ab ca. 100 m³:

 

Annahmekosten: 6,70 € / to.

Der Bauherr/Anlieferer beauftragt das von der Firma Weber genannte Institut für angewandte Geologie und Umweltanalytik Brehm Großostheim, Tel. (06026) 97330 mit der Prüfung des Erdaushubes auf der Baustelle vor Ort. Das Institut Brehm erstellt hierüber ein Prüfprotokoll.

 

Die Kosten für diese Prüfung sind vom Anlieferer zu zahlen.

 

Ergeben sich jedoch im Rahmen des Prüftermins vor Ort Erkenntnisse einer Bodenbelastung wird im Auftrag des Bauherrn hierzu eine chemische Analytik veranlasst.

 

In allen Fällen ist beim Markt Großostheim, Rathaus, Bauverwaltung, Zimmer 26, Schaafheimer Str. 33, 63762 Großostheim, eMail: bauverwaltung@grossostheim.de, Tel.: 06026/5004-5114, ein Berechtigungsschein zur Anlieferung von unbelastetem Erdaushub aus Baumaßnahmen im Bereich des Marktes Großostheim, zu beantragen.

 

Nach Vorlage des Berechtigungsscheines des Marktes Großostheim, Bauverwaltung und der Übergabe des Prüfprotokolls des Institut Brehm an der Waage im Werk Großostheim, kann der Erdaushub direkt in der Grube angeliefert und verfüllt werden.

 

 

Bei kleineren Mengen bis ca. 100 m³:

 

Annahmekosten: 8,30 € / to.

Nach Vorlage des Berechtigungsscheines des Marktes Großostheim, Bauamt für Anlieferung von unbelastetem Erdaushub im Kieswerk Weber, kann der Erdaushub nach einer betrieblichen Eingangskontrolle direkt auf ein Zwischenlager im Werk Großostheim gekippt werden. Der Erdaushub wird dort mit einer Nummer gekennzeichnet.

 

Das Material auf dem Zwischenlager wird durch das Institut Brehm untersucht. Die Kosten für diese Untersuchung trägt die Firma Weber. Wird das vom Geologen geprüfte Material nicht zur Verfüllung freigegeben (belastetes Material), hat der Anlieferer den Erdaushub auf eigene Kosten wieder zu entfernen.

 

 

 

WICHTIG: Es darf nur gewachsener, unbelasteter Boden -  kein Bauschutt angeliefert werden!

 

Grundsätzlich wird auch von der Firma Weber eine Eingangskontrolle durchgeführt und mittels Eingangs- und Überwachungsschein (Wiegeschein) dokumentiert. Bei Auffälligkeiten (z.B. Bauschuttanteile, etc.) wird die Firma Weber die Annahme der Anlieferung verweigern.

 

Die Annahme erfolgt während der Öffnungszeiten des Sand- und Kieswerkes.

 

Montag bis Freitag: 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr.

 

Für Rückfragen in unserem Werk in Großostheim, Am Trieb 3A, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne unter Telefon-Nr.: 0 60 26 / 48 74 zur Verfügung.

 

 

DOWNLOAD

Formular für Verantwortlichenerklärung Bodenaushub (PDF)