Ab 01. Januar 2022 längstens gültig bis 31. Dezember 2022 nehmen wir zu nachstehenden Konditionen und Bedingungen Erdaushub und Bauschutt in unserer Grube Bürgstadt an.
1. Erdaushub unbelastet aus natürlichem Locker-
und Felsgestein bis max. 200 mm.
Pos. | Material | AVV-Nr. |
500 | Boden und Steine ZO | 170504 |
501 | Boden und Steine Z 1.1 (Gutachten erforderlich) | 170504 |
2. Bauschutt-Betonaufbruch + Straßenaufbruch
aus Bitumen (auch vermischt).
Pos. | Material | AVV-Nr. |
511 | Beton, Stahlbeton | 170101 |
512 | Ziegel | 170102 |
513 | Fliesen, Ziegel und Keramik | 170103 |
514 | Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik | 170107 |
515 | Bitumengemische | 170302 |
516 | Bitumengemische, vermischt (mit Schotter od. Beton) | 170302 |
Die Mengenermittlung erfolgt über Wiegescheine auf der LKW-Waage.
Obige Materialien können sein: Beton, Felsgestein, Basalt + Sandsteinpflaster, Verbundpflastersteine, Gehwegplatten, Randsteine, Bruch- und Ziegelsteine, Straßenaufbruch aus Bitumen, teerfrei bis zu einer Kantenlänge von max. 800 mm. Es muss vom Anlieferer sichergestellt sein, dass Beimengungen von Eisen, Holz, Glas, Plastik, Gips, Dämmplatten, Gipskartonplatten und ähnliche Bestandsteile nicht enthalten sind.
Von den angelieferten Materialien dürfen keine Wassergefährdungen ausgehen; sie dürfen daher insbesondere nicht mit ölhaltigen oder chemischen Mitteln durchsetzt sein. Straßenaufbruchmaterial, das mit Teer behaftet ist, kann nicht angenommen werden.
Bei einem größeren Anfall von sortenreinem Bauschutt und Erdaushub, bitten wir um Ihre spezielle Anfrage.
Für die Anlieferung von Beton/Stahlbeton über 800 mm Kantenlänge fallen Mehrkosten für Meiselarbeiten an.
Die Annahme erfolgt während der üblichen Sand- und Kiesverladezeiten:
Im Vorfeld, spätestens bei Anlieferung der obigen Materialien zur Verwertung, sind beiliegende „Verantwortlichen Erklärungen“ für Bodenaushub oder Bauschutt vom Anlieferer auszufüllen und abzugeben.
DOWNLOAD
Formular für Verantwortlichenerklärung Bodenaushub (PDF)
Formular für Verantwortlichenerklärung Bauschutt (PDF)