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Komatsu WA 480-5 beim Einbau von Deponiegut
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Annahmebedingungen für Erdaushub und Bauschutt / Werk Bürgstadt

Ab 01. Januar 2024 längstens gültig bis 31. Dezember 2024 nehmen wir zu nachstehenden Konditionen und Bedingungen Erdaushub und Bauschutt in unserer Grube Bürgstadt an.

 

1. Erdaushub unbelastet aus natürlichem Locker-

und Felsgestein bis max. 200 mm.

 

Pos.

Material

AVV-Nr.

500

Boden und Steine ZO

170504

501

Boden und Steine Z 1.1 (Gutachten erforderlich)

170504

 

2.  Bauschutt-Betonaufbruch + Straßenaufbruch

aus Bitumen (auch vermischt).

 

Pos.

Material

AVV-Nr.

511

Beton, Stahlbeton

170101

512

Ziegel

170102

513

Fliesen, Ziegel und Keramik

170103

514

Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik

170107

515

Bitumengemische

170302

516

Bitumengemische, vermischt (mit Schotter od. Beton) 

170302



 

Die Mengenermittlung erfolgt über Wiegescheine auf der LKW-Waage.

 

Obige Materialien können sein: Beton, Felsgestein, Basalt + Sandsteinpflaster, Verbundpflastersteine, Gehwegplatten, Randsteine, Bruch- und Ziegelsteine, Straßenaufbruch aus Bitumen, teerfrei bis zu einer Kantenlänge von max. 800 mm. Es muss vom Anlieferer sichergestellt sein, dass Beimengungen von Eisen, Holz, Glas, Plastik, Gips, Dämmplatten, Gipskartonplatten und ähnliche Bestandsteile nicht enthalten sind.

 

Von den angelieferten Materialien dürfen keine Wassergefährdungen ausgehen; sie dürfen daher insbesondere nicht mit ölhaltigen oder chemischen Mitteln durchsetzt sein. Straßenaufbruchmaterial, das mit Teer behaftet ist, kann nicht angenommen werden.

 

Bei einem größeren Anfall von sortenreinem Bauschutt und Erdaushub, bitten wir um Ihre spezielle Anfrage.

 

Für die Anlieferung von Beton/Stahlbeton über 800 mm Kantenlänge fallen Mehrkosten für Meiselarbeiten an.

 

Die Annahme erfolgt während der üblichen Sand- und Kiesverladezeiten:
Montag bis Freitag 7.00 – 12.00 Uhr und 12.30 - 16.00 Uhr.

Von unserem Personal wird die Abladestelle zugewiesen.

 

Im Vorfeld, spätestens bei Anlieferung der obigen Materialien zur Verwertung, sind beiliegende „Verantwortlichen Erklärungen“ für Bodenaushub oder Bauschutt vom Anlieferer auszufüllen und abzugeben.

 

DOWNLOAD

Formular für Verantwortlichenerklärung Bodenaushub (PDF)

Formular für Verantwortlichenerklärung Bauschutt (PDF)